Die etwa 12 cm langen Stücke haben gedrechselte Griffe und Köpfe aus gegossenem Messing. In die Köpfe oder Druckflächen sind die Zunftzeichen der entsprechenden Handwerke – meist typische Werkzeuge oder Produkte - eingraviert. Ein umlaufender Schriftzug benennt zusätzlich die besitzende Zunft oder Gilde. So zeigt beispielsweise das Siegel der Schreiner einen Hobel, einen Winkel und einen Zirkel. Die umlaufende Schrift lautet: „Wolfhager Schreiner Zunft Siegel“. Das Siegel der Schuhmacher zeigt einen Schaftstiefel und einen springenden Wolf, die Inschrift lautet: „Wolfhager Schuhmacher Gulte Siegel“. Auch die Weißgerber, die Lohgerber und die Schneider haben den springenden Wolf in ihre Zunftgravuren integriert, als Zeichen ihrer besonderen Verbundenheit mit ihrer Stadt?
Derartige Siegelstempel, Petschafte, dienten zur Authentifizierung wichtiger geschäftlicher Dokumente. Mit ihnen wurde ein Abdruck in Siegellack oder -wachs hergestellt. Gerade bei der Verwendung von Siegellack konnte mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das Briefgeheimnis gewahrt blieb, denn diesen konnte man im Gegensatz zu Wachs nicht ohne Weiteres spurlos wiederverschließen.
Wichtige Dokumente im Handwerk, bei denen die Petschafte zum Einsatz kamen, waren neben Verträgen und offiziellen Schreiben vor allem die Meister- und Gesellenbriefe. Denn vor Einführung der Gewerbefreiheit – bei uns im Jahr 1869 – wachten einzig die Zünfte und Gilden über die Ausbildung ihres Nachwuchses und stellten die mittels Petschaft beglaubigten Urkunden aus. Und Meisterschaft war Pflicht für jeden, der einen Betrieb eröffnen wollte, ebenso musste jeder Neue zwingend Mitglied in der entsprechenden Berufsvereinigung werden.
Heute werden moderne Petschafte vor allem in Projekten mit hoher Geheimhaltungsstufe, beispielsweise beim Militär, genutzt und sind deutlich kleiner als ihre in unserem Museum vorgestellten historischen Vorgänger.
Weitere Informationen: Regionalmuseum Wolfhager Land, 05692/992431, www.regionalmuseum-wolfhager-land.de
Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr, Samstag und Sonntag 14 bis 17 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Das Museum ist ab Dienstag, den 15. Juni wieder geöffnet. Es gelten die Kontakt- und Hygienebestimmungen des Landes Hessen.