Tatsächlich handelt es sich um zwei Schandpfähle: der mit den Handschellen stammt aus Naumburg-Altenstädt, der mit der größeren für den Hals bestimmten Schelle aus Wolfhangen-Niederelsungen. Die Pfähle waren ursprünglich etwa 60 cm tief in die Erde eingegraben. Sie mussten stabil sein, um dem Delinquenten ein Entkommen - unter Umständen mitsamt dem Pfahl - unmöglich zu machen. Aufgestellt waren sie mitten auf den Dorfplätzen der Gemeinden, schließlich sollten sie für Jeden gut sichtbar sein. Ihr Zweck war ja, Schande sichtbar zum machen, denn das Angeschaut werden, die bösen Blicke, möglicherweise zusätzlich das Kommentieren des Vergehens oder gar das Beschimpfen oder lustig machen, war letztlich die Strafe für die angeprangerte Person. Hinzu kam die Witterung: Große Hitze musste ebenso ertragen werden wie eisige Kälte, Regen, Gewitter oder Schnee.
An den Pranger gestellt zu werden, war Teil des früheren Rechtssystems. Vom Spätmittelalter bis in das 19. Jahrhundert hinein wurden gerichtlich verurteilte Straftäter auch auf diese Weise bestraft. Die so geahndeten Vergehen galten allerdings als minder schwer. Kleinere Diebstähle, Körperverletzung oder Verleumdung konnten dazu führen, für mehrere Stunden am Schandpfahl angekettet zu werden. Diese Art der Strafe scheint jedenfalls äußerst eindrücklich gewesen zu sein: Noch heute versteht jeder sofort die Redensart "An den Pranger stellen" oder "Jemanden anprangern" auch ohne jemals Zeuge dieser urtümlichen Bestrafungsart gewesen zu sein.
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